Der Verband Schweizerischer Graphologinnen und
Graphologen, VSG, ist ein Verein nach schweizerischem Recht,
ZGB Art. 60-79.
Er
bezweckt die Förderung der Handschriftendeutung, die den
geübten, psychologisch geschulten Graphologinnen und
Graphologen erlaubt, Rückschlüsse auf die Persönlichkeitsstruktur
der Schreibenden zu ziehen.
Im VSG sind natürliche und juristische Personen zusammengeschlossen,
die sich ernsthaft mit der Graphologie befassen. Der Verband
wurde 1961 gegründet.
Die Qualitätsmassstäbe für die Ausbildung und
die praktische
Arbeit der Graphologinnen und Graphologen erfreuen sich internationaler Anerkennung.
Der Verband Schweizerischer Graphologinnen und Graphologen
ist konfessionell und politisch neutral.
Ziel und Zweck
Der Verband fördert und unterstützt seine Mitglieder
auf den Gebieten der Graphologie. Er ermöglicht die gemeinsame Arbeit
und Forschung, bietet Aus- und Weiterbildung an und führt
zum gegenseitigen Gedankenaustausch Arbeitstagungen durch.
Der Verband und seine Mitglieder sind bestrebt, durch eine qualitativ
hochstehende und seriöse Ausbildung, der Arbeit der Graphologin
und des Graphologen die nötige Achtung und Anerkennung
zu verschaffen.
Mitglieder des VSG
Inhaber/innen
des Verbandsdiploms, Passivmitglieder und interessierte
Laien, die bereit sind, die Verbandsziele zu fördern
und zu unterstützen. Jahresbeiträge und Gebühren
werden durch die Mitgliederversammlung festgelegt.
Ansprüche an die diplomierten
Graphologinnen Graphologen des VSG
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- Die Graphologin und der Graphologe fassen ihre Gutachten
stets in einer klaren, sachlichen Sprache ab, die keine
Mehrdeutigkeit zulässt.
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- Einzelheiten aus der Beschreibung der Persönlichkeitsstruktur
dürfen nicht durch subjektive Kommentare oder persönlich
gefärbte Schlussfolgerungen verfälscht werden.
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- Die graphologische Beurteilung muss jeder Zeit den Schrifturheberinnen
und -urhebern offen vorgelegt werden können.
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- Jede Graphologin und jeder Graphologe ist verpflichtet,
die Gutachtertätigkeit mit grosser Sorgfalt und
Umsicht
auszuüben, so dass ihre/seine Empfehlungen einer Überprüfung
Stand halten.
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- Subjektive ethische Kriterien dürfen nicht den Massstab
für die Beurteilung von Persönlichkeits- und
Charakterstrukturen
bilden. Eigenschaften oder Verhaltensnormen sind nur im Zusammenhang mit der
Aufgabenstellung zu qualifizieren.
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- Die Graphologin und der Graphologe VSG sind verpflichtet,
sich kontinuierlich über die Entwicklung in der
Graphologie
und der Psychologie auf dem Laufenden zu halten. Insbesondere erwartet der VSG
von seinen diplomierten Mitgliedern,
dass sie ihrerseits den Verband an neuen Erkenntnissen und Erfahrungen teilnehmen
lassen
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- Die Graphologinnen und Graphologen sind in erster Linie
in der Diagnostik und Beratung tätig. Die Gebiete
der Therapie
oder fachspezifischer Beratung setzen zusätzliche
Ausbildungen in Psychologie, Soziologie oder Berufsberatung
voraus.
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